DAC8 (Directive on Administrative Cooperation 8) ist Teil der EU-Bemühungen zur Erhöhung der Steuertransparenz, insbesondere im Bereich von Krypto-Assets. Es verpflichtet digitale Plattformen – darunter Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und andere Dienstleister – dazu, Kundentransaktionen und -guthaben an die Steuerbehörden zu melden.
Diese Regeln stimmen mit dem CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) der OECD überein. Klicke hier für weitere Informationen.
Ab wann gilt das?
Die Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2026. Vivid Money B.V. ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die entsprechenden Informationen zu erfassen. Die ersten Meldungen werden voraussichtlich im Januar 2027 an die niederländischen Steuerbehörden übermittelt und betreffen Aktivitäten aus dem Jahr 2026.
Für wen gilt DAC8?
DAC8 gilt für jede Person oder jedes Unternehmen, das ein Krypto-Trading-Produkt besitzt. Die Krypto-Produkte von Vivid sind das Crypto Pocket und das Crypto Earn Pocket.
Welche Daten werden gemeldet und bereitgestellt?
DAC8 bezieht sich insbesondere auf:
Bestände und Übertragungen von Krypto-Assets
NFTs, Stablecoins, DeFi-Protokolle und Staking-Aktivitäten (sofern zutreffend)
Fiat-zu-Krypto-, Krypto-zu-Fiat- und Krypto-zu-Krypto-Transaktionen
An wen werden die Daten weitergeleitet?
Da Vivid Money B.V. ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen ist, melden wir direkt an die niederländische Steuer- und Zollverwaltung, die diese Informationen anschließend an die Steuerbehörden des Landes bzw. der Länder weiterleitet, in denen die jeweiligen Kund:innen steuerlich ansässig sind.